Hallenordnung

ALLGEMEIN

1. Klettern erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit, da es mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist.
2. Die Benützung der Kletterhalle erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
3. Alle unter 18-jährigen benötigen die schriftliche Zustimmung ihrer Eltern. Minderjährigen unter 14 ist der Eintritt darüber hinaus nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Nicht ausgebildete Kletterer benötigen eine die Ausbildung, die Einweisung und die Verantwortung durch Unterschrift übernehmende erwachsene Begleitperson.
4. Erst nach schriftlicher Registrierung und Kauf einer gültigen Eintrittskarte darf geklettert/gebouldert bzw. gesichert werden.
5. Im gesamten Bereich der Kletterhalle Wels gilt Rauchverbot.
6. Es gelten die AGB der Kletterhalle Wels GmbH.

SICHERHEIT

1. Seilfreies Klettern ist nur in den Boulderbereichen erlaubt.
2. Vor jedem Klettern mit Seil ist ein Partnercheck durchzuführen.
3. Jeder Kletterer muss die verwendeten Sicherungsgeräte beherrschen.
4. Beim Vorstiegsklettern müssen alle Schlingen eingehängt werden.
5. Kein Top-Rope Klettern an Zwischensicherungen.
6. Top-Rope Klettern ist im Überhang nur mit eingehängten Zwischensicherungen erlaubt.
7. Beide Karabiner am Top müssen eingehängt werden.
8. Niemals 2 Seile in eine Umlenkung einhängen.
9. Volle Aufmerksamkeit beim Sichern – kein sitzen – nicht ablenken lassen – Partner langsam und gleichmäßig ablassen.
10. Vorsicht und Rücksicht auf andere Kletterer.
11. Das Klettern mit Straßenschuhen, Socken oder barfuß ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
12. Am Klettersteig ist ein Klettersteigset und Helm zu verwenden.
13. Die in der Kletterhalle ausgehängten Kletterregeln sind aufmerksam durchzulesen und einzuhalten.

HALLE

1. Den Anweisungen und Kontrollen des Hallenpersonals ist unbedingt zu entsprechen. Wiederholtes Zuwiderhandeln wird mit dem Entzug der Benützungserlaubnis geahndet. Es erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
2. Die Einrichtungen in der Kletterhalle (z.B. Tritte, Griffe, Seile, Haken) dürfen nicht verändert werden.
3. Toprope Seile dürfen nicht abgezogen werden und an anderen Sicherungslinien zum Klettern verwendet werden.
4. Ohne Oberbekleidung klettern/bouldern ist aus hygienischen Gründen nicht erwünscht.
5. Kurse dürfen nur nach erfolgter Anmeldung und Genehmigung durch die Kletterhalle Wels abgehalten werden.
6. Für die Garderoben: Verlust oder Diebstahl von Sachen, Personen- und Sachschäden übernimmt die Kletterhalle Wels keine Haftung.

STAND JUNI 2022